Bei der Sicherheitsfachkraft kann es sich um einen Dienstleister handeln (externe sicherheitstechnische Betreuung). Die Sicherheitsfachkraft ist fachlich weisungsfrei, d.h., dass keine Person im Betrieb Anweisungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit geben darf. In der Regel hat die Sicherheitsfachkraft keine Weisungsbefugnis, sofern dies nicht explizit vertraglich bestimmt wurde. Die Sicherheitsfachkraft nimmt im Organigramm eine Stabsstelle ein und ist somit direkt der Geschäftsleitung beigestellt.
Die Bestellung von Sicherheitsfachkräften ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichV) geregelt. Gemäß § 5 ArbSichG muss der Unternehmer Sicherheitsfachkräfte schriftlich bestellen und ihnen die vorgeschriebenen Aufgaben übertragen.
Die Sicherheitsfachkraft (SiFa) bzw. synonym Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) berät und unterstützt den Unternehmer in allen Fragen, die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betreffen.
Wir analysieren Ihre Tätigkeiten und unterstützen und beraten Sie bei der Erstellung ihrer Arbeitsplatzanalysen in allen Sicherheits- und Gesundheitsfragen, um Ihnen eine sorgenfreie Arbeit zu ermöglichen. Darüber hinaus erstellen wir Ihnen eine gesamtheitliche Gefährdungsbeurteilung die auf Ihre Belange zugeschnitten ist.
Anders als die Anderen schreiben wir nicht nur Berichte, sondern kommen mit Zielen und dem dazugehörenden Lösungsansatz um die Ecke.
Pragmatisch aber der Richtige Schritt zur Rechtsicherheit.