Arbeitssicherheit ist keine Glücksache
Arbeitssicherheit muss nicht teuer sein
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Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz:
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
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Nach deutschem Recht ist jeder Unternehmer für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Unter Arbeitsschutz versteht man alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeitsbedingungen menschengerecht zu gestalten.
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https://www.bghw.de/was-sie-im-arbeitsschutz-beachten-muessen/unternehmerpflichten
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gesunde Mitarbeiter = glückliche Mitarbeiter = motivierte Mitarbeiter
Es ist unsere Aufgabe, Abläufe sowie Prozesse zu optimieren und Sie zu unterstützen, damit Sie sich wieder auf das Kern Ihres Geschäfts fokussieren können.
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